Autor: Kanzlei_LuH

Blindengeld nach dem Gesetz über das Landesblindengeld für Zivilblinde (Nds.) erhalten blinde Menschen zum Ausgleich der durch die Blindheit bedingten Mehraufwendungen. Derzeit werden, sofern sich der Berechtigte nicht in einer Einrichtung aufhält, 375,00 € Blindengeld pro Monat geleistet. Pflegegeldleistungen werden teilweise auf das Blindengeld angerechnet. Das Landesblindengeld wird auf Antrag gewährt, wenn aufgrund einer Funktionsbeeinträchtigung […]Weiter lesen »