Das Zentrale Testamentsregister

Das Zentrale Testamentsregister

Ab dem 01.01.2012 wird in Deutschland das Zentrale Testamentsregister bei der Bundesnotarkammer geführt. In dem Register werden alle in amtlicher Verwahrung befindlichen erbfolgerelevanten Urkunden (Testamente usw.) erfasst. Dies dient dem sicheren Auffinden solcher Urkunden im Erbfall. Nicht registriert werden privatschriftliche Testamente, die nicht beim Amtsgericht hinterlegt sind.

Die Registrierung im Zentralen Testamentsregister erfolgt sowohl im öffentlichen Interesse einer geordneten Nachlassabwicklung als auch im privaten Interesse an einer schnellen Umsetzung des letzten Willens des Erblassers. Weil die Notare aufgrund ihrer Zuständigkeit für Testamente und Erbverträge über besondere juristische Kompetenz im Erbrecht verfügen, wurde die Bundesnotarkammer mit dem Betrieb des Testamentsregisters für Deutschland betraut. Zu diesem Zweck werden seit Mitte 2011 alle Notarstellen in Deutschland an das Zentrale Testamentsregister angeschlossen. Weitere Informationen zum Testamentsregister, zur gesetzlichen Erbfolge, zu Testierformen und den möglichen Gestaltungsinstrumenten können nachgelesen werden auf der Homepage des Zentralen Testamentsregisters der Bundesnotarkammer www.testamentsregister.de

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